Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage unserer Maklertätigkeit, Finanzierungsvermittlung und Transaktionsberatung gegenüber Unternehmern.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Nachweis-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen der Fox Capital GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Gegenstand der Tätigkeit
Wir werden als Nachweis- und Vermittlungsmakler sowie als Berater bei Finanzierungen und Unternehmenstransaktionen tätig. Eine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung ist damit nicht verbunden; entsprechende Prüfungen bleiben den vom Auftraggeber beauftragten Beratern vorbehalten.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Maklervertrag kommt durch Mandatierung in Textform oder durch Inanspruchnahme unserer Leistungen in Kenntnis dieser Bedingungen zustande – insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Annahme eines Objektnachweises oder Teilnahme an einer von uns organisierten Besichtigung.
4. Provision
Die Provision wird verdient und fällig mit rechtswirksamem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages. Höhe und Schuldner werden im Einzelfall schriftlich vereinbart; ohne abweichende Vereinbarung gilt die ortsübliche Provision zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Provision ist auch geschuldet, wenn statt des Objekts Anteile an der Objektgesellschaft erworben werden oder der Vertrag mit einer verbundenen Person des Auftraggebers zustande kommt.
5. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von uns nachgewiesenes Objekt oder ein von uns benannter Kontakt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des Nachweises, in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis als ursächlich.
6. Vertraulichkeit
Sämtliche Unterlagen, Objektangaben, Investorennamen und Konditionen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Führt eine unbefugte Weitergabe zum Abschluss durch einen Dritten, steht uns die vereinbarte Provision in gleicher Höhe zu.
7. Doppeltätigkeit
Wir dürfen für beide Seiten eines Geschäfts als Nachweis- und Vermittlungsmakler tätig werden. Eine solche Doppeltätigkeit wird offengelegt, sobald sie feststeht.
8. Haftung
Angaben zu Objekten, Mieterträgen, Flächen und Kalkulationen stammen regelmäßig vom Eigentümer oder Dritten. Wir geben sie nach bestem Wissen weiter, ohne eigene Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
9. Kein Erfolgsversprechen
Wir schulden ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht den Erfolg der Transaktion oder Finanzierung. Zusagen von Banken, Investoren oder Kapitalgebern binden ausschließlich diese.
10. Geldwäscherecht
Wir sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Der Auftraggeber wirkt an der Identifizierung der Vertragspartner und der wirtschaftlich Berechtigten mit und legt die dafür erforderlichen Unterlagen vor. Ohne diese Mitwirkung können wir das Mandat nicht fortführen.
11. Laufzeit und Beendigung
Alleinaufträge werden befristet vereinbart und verlängern sich, sofern nicht anders geregelt, jeweils um drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Provisionsansprüche aus bereits erbrachten Nachweisen bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026. Individuelle Mandatsvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
